In Zeiten knapper Kassen werden Handwerker und Kleinbetriebe vom Staat gesetzlich verpflichtet, ihre Abgaben schneller zu begleichen.
Lieferanten wollen Ihre Ware oder Dienstleistungen schnellstmöglich bezahlt haben.
Um dies zu gewährleisten, müssen die Rechnungen der Auftraggeber schneller erstellt und von diesen Ordnungsgemäß beglichen werden, was nicht immer der Fall ist.
Aber Handwerker und Kleinbetriebe kümmern sich von Montag bis Samstag um ihre Aufträge. Diese müssen Ordnungsgemäß und zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers abgewickelt werden.
Buchhaltung bzw. Rechnungstellung werden entweder Abends oder am Sonntag erledigt. Ausgangsrechnungen werden vernachlässigt oder nicht erstellt. Eine zusätzliche Bürokraft ist zu teuer und deshalb nicht rentabel. Geldmittel werden verschenkt die dringend benötigt werden.
Einen geruhsamen Feierabend, arbeitsfreier Sonntag, Urlaub und Freizeitaktivitäten sind sporadisch oder gar nicht vorhanden. Die Inhaber haben keine Zeit mehr für Ihre Familie
Wenn der Ehepartner die Buchhaltung erledigt, werden die Kinder und der Ehegatte vernachlässigt.
Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, bieten wir unseren Buchhaltungsservice an !!!!
Vorteile:
Eine 26-jährige Berufserfahrung in der Lohn-und Finanzbuchhaltung (auch Baulohn)
Keine Lohnnebenkosten
Kein Unternehmerrisiko
Nur tatsächlich anfallende Arbeitszeit wird bezahlt
Kein deutlich erhöhter Aufwand für die Erstellung der geschätzten Lohnabrechnung im aktuellen Monat und anschießend der tatsächlichen Lohnabrechnung für die Sozialversicherung
Belegzusammenstellung für Ihren Steuerberater
Erledigung aller anfallenden Büroarbeiten
Eigenes Lexware Lohn- und Finanzbuchhaltungsprogramm vorhanden-
Deshalb würden wir gerne das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, Ihre laufende Lohnabrechnung und das Erstellen von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Abs. 4 StBerG für Sie übernehmen.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zu Verfügung.